Youtube gilt seit vielen jahren als eine unverzichtbare Quelle, um sich gute Musik anzuhören, aber auch um interessante Filme, Kinotrailer oder lustige Privatvideos anzusehen. Es gibt nichts, was es nichts gibt auf Youtube - Fans jeden Genres kommen hier also auf jeden Fall auf ihre Kosten. Die Anzahl der Videos auf der Webseite wächst minütlich an.
Mittlerweile ist es auch nicht mehr schwierig, die Videos, die es auf Youtube und auf anderen Portalen gibt, selbst herunter zu laden und sie anschließend in das mp3 Format umzuwandeln - so kann man sie schnell und einfach auf jeden mp3 Player laden oder auch auf eine CD brennen. Meistens wird diese Umwandlung gleich bei einem Download des Videos mit erledigt, so muss man nur die reine Audiospur auf seinen Rechner laden.
Doch woran man natürlich auch in jedem Fall denken sollte, sind die rechtlichen Bestimmungen, die man bei einem Download dort nie vergessen sollte. In letzter Zeit gab es immer mehr Abmahnungen, die mit dem Verstoß gegen das Urheberrecht der jeweiligen Videos in Zusammenhang standen. Hier whert sich die Musikindustrie deutlich, denn seit es digitale Musik gibt, ging der Verkauf von CD's radikal zurück. Kein Wunder: Mittlerweile ist fast alles im Internet kostenlos zu bekommen. Auch auf Youtube gibt es immer mehr Videos, die plötzlich gesperrt sind, weil gegen das Urheberrecht verstoßen wurde.
Was in jedem Fall nicht erlaubt ist, ist das Weiterverbreiten in der Öffentlichkeit von selbst abgespeicherten Dateien. Dies kann man nur tun, wenn man selbst der Urheber ist oder das Video unter einer speziellen Creative Commons Lizenz steht - also in der das Weiterverbreiten ausdrücklich gestattet ist. Wenn es aber nur um privaten Gebrauch geht, dann kann man rechtlich keinen Unterschied daraus machen, ob der Ton von einem Musikvideo im TV, eines Webradios (das ist alles erlaubt) oder von einem Youtube Video stammt.